{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1986-09-03", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_JAAC-51-18--_1986-09-03.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000374.pdf?ID=150000374", "Checksum": "345a0c37dc4525107d70bbef14ff55b2"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 51.18 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 03.09.1986 JAAC 51.18 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 03.09.1986 JAAC 51.18 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 03.09.1986 JAAC 51.18 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:34:49", "Checksum": "c453c4d353540985ae07c0a3db817dd6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 03.09.1986 JAAC 51.18 \r\n\n 3\nist. Die Interessen der Allgemeinheit haben sich den privaten betrieblichen\nBedürfnissen unterzuordnen. So geniessen die Bedürfnisse der Hotelgäste\nnach freier und ungestörter Benutzung des Hotelhallenbades Vorrang;\nerwachsene hotelexterne Badegäste und Schulklassen sind nur werktags ohne\nSamstag und darüber hinaus zu Tageszeiten zugelassen, während denen sich\ndie Hotelgäste nach allgemeiner Erfahrung eher selten im Bad aufhalten. Im\nBedarfsfall kann die hotelfremde Nutzung sogar völlig unterbunden werden.\nEs handelt sich somit beim Hotelhallenbad um keine Sport- und\nErholungsanlage, die darauf ausgerichtet ist, das öffentliche Bedürfnis nach\nuneingeschränkter Benutzung zu befriedigen, weshalb dieser Anlage der\nCharakter einer öffentlichen Einrichtung abgeht. Daraus ergibt sich, dass das\nHotelhallenbad nicht als beitragsberechtigte Infrastrukturanlage betrachtet\nwerden kann, zumal ein öffentliches Interesse an einer Mitbenutzung der\nprivaten Badeeinrichtung für die Gewährung von Investitionshilfe durch den\nBund nicht genügt.\nDie Tatsache, dass sich das Hotelhallenbad gleichzeitig auch in einen Hotelund Mehrzwecksaal für kulturelle und politische Anlässe umfunktionieren\nlässt, ändert am Ergebnis nichts. In P. steht seit dem Sommer 1980 ein\nneues Schulhaus mit einem Mehrzwecksaal inkl. Bühne, Küche und\nBestuhlung zur Verfügung, für dessen Finanzierung der Bund ein zinsloses\nInvestitionshilfedarlehen im Betrage von Fr. 1 255 000.- hat. Ausserdem\nverfügt die Gemeinde P. über einen grossen Saal im gemeindeeigenen Hotel H.\nin P.\nb. Sogar wenn der sachliche Geltungsbereich nach Art. 3 IHG und Art. 2\nIHV für das Hotelhallenbad der Beschwerdeführerin gegeben wäre,\nmüsste die Beschwerde ohnehin abgewiesen werden, da die Finanzierung\nder Appartwohnungen und des Hotelbetriebsteils inkl. Hotelhallenbad\nsichergestellt ist. Investitionshilfe wird nur bei Finanzierungslücken gewährt,\nwenn alle übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (Art. 18 IHG;\nVPB 46.57, VPB 46.58, VPB 50.24).\nWas die Finanzierung der gesamten Hotelanlage und des Hotelhallenbades im\neinzelnen anbelangt, so kann der Beschwerdevernehmlassung des EVD vom\n27. Februar 1986 folgendes entnommen werden:\n«… So werden auf Seite 3 dieses Papiers (des <überarbeiteten\nFinanzierungsplanes> vom 11. Dezember 1985) die <total verfügbaren\nHypothekenanteile/Eigenmittel heute> (Dezember) mit Fr. 13 672 300.-\nangegeben, der noch zu realisierende Cash-flow mit Fr. 1 029 200.-. Das ergibt\neinen möglichen Cash-flow von rund Fr. 14,7 Millionen, dem ausgewiesene\nBaukosten, inkl. Übernahme des alten Hotelteils, von rund Fr.13,6 Millionen (S. 4)\ngegenüberstehen.\nAuf Seite 4 unten (C) und Seite 5 oben (D) wird die Finanzierung des\nHotelbetriebsteils dargestellt. Ausgangspunkt ist der Anlagewert von\nFr. 6 059 500.-. Zur Finanzierung werden eingesetzt:\nEigenmittel alt Fr. 1 478 500.-\nEigenmittel neu Fr. 808 000.-\n\n"}