Das Ziel solcher Massnahmen, das heisst eine baldmögliche Eingliederung der Arbeitslosen ins Erwerbsleben, dürfte jedoch von selbst der Entschädigungshöhe gewisse Grenzen setzen. Die von der Stadt im fraglichen Einsatzprogramm geübte Entlöhnungspraxis (90% des letzten Verdienstes) ist nur eine der zahlreichen Entschädigungsvarianten. Indem sie auf das ehemalige Einkommen abstellt, trägt sie dem individuellen Moment besondere Beachtung. Andere Organisationen wiederum stützen sich eher auf alters- oder leistungsabhängige Entlöhnungsansätze. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass sich die vorliegende Entschädigungspraxis durchaus im Rahmen bewegt.