Arbeitslosenzahl, der unterdurchschnittlichen Arbeitszeit der im Beschäftigungsprogramm engagierten Arbeitslosen und mit der städtischen Entlohnung von 90% des letzten versicherten Verdienstes. Auf Ersuchen der Instruktionsbehörde hat das BIGA die Voraussetzungen, die zur Praxisänderung führten, untersucht und in seinen Schreiben vom 24. und 29. Januar 1986 dazu folgendes ausgeführt: «… 2. Relevanz der unterdurchschnittlichen Arbeitszeit Die wöchentliche Einsatzdauer bewegt sich auch in anderen Projekten ausserhalb des Kantons Bern zum Teil in diesem Rahmen.