Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung bestätigt in ihrer Duplik vom 20. Dezember 1985 ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde. F. Mit Instruktionsverfügung vom 15. Januar 1986 hat die Instruktionsbehörde das BIGA ersucht, darzulegen, was für ernsthafte sachliche Gründe dazu führten, abweichend von der bisherigen Praxis den Beitragssatz neu von 35 auf 30% zu senken. Das BIGA hat mit Schreiben vom 24. und 29. Januar und vom 24. März 1986 eine Antwort erteilt, auf die, soweit notwendig, in den Erwägungen zurückgekommen wird. … II