Arbeitslosenversicherung. Beschwerde einer Gemeinde (Bern) an den Bundesrat gegen die bei Beiträgen an Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose vorgenommene Kürzung des bisher stets angewendeten Beitragssatzes. Unzulässige Praxisänderung angesichts der unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in bezug auf Arbeitszeit und Entlohnung der Arbeitslosen sowie auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und auf die finanziellen Grundlagen für die Berechnung des Beitragssatzes.