Zu diesem Aspekt wird festgehalten: «Im Versicherungs- und Beitragsbereich wird durch die einheitliche Umschreibung der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden angestrebt, in allen Systemen die an diesen Status anknüpfenden Kreise der Versicherungs- und Beitragspflichtigen deckungsgleich zu gestalten. Vor allem für die sogenannten Arbeitnehmerversicherungen (Unfallversicherung [UV], Arbeitslosenversicherung [MV], Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern [FL], Berufsvorsorge [BV]), ist es in der Praxis wichtig, dass der Kreis der Versicherten überall gleich umschrieben wird;