Endlich gilt es auch, der immer wieder geforderten besseren Koordination zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen Rechnung zu tragen. Die Schweizerische Gesellschaft für Versicherungsrecht zur Verbesserung der Koordination in der Sozialversicherung hat im kürzlich veröffentlichten Bericht und Gesetzesentwurf zu einem allgemeinen Teil zum Sozialversicherungsrecht konkret dargelegt, wie dieses Ziel ihrer Ansicht nach am besten erreicht werden kann. Eine Harmonisierung des materiellen Sozialversicherungsrechts soll unter anderem auch durch eine einheitliche Definition zentraler Begriffe herbeigeführt werden.