liesse sich nämlich sonst kaum rechtfertigen, dass ausgerechnet eine solche zweifellos bedeutende Legaldefinition einfach ersatzlos gestrichen und damit eine dadurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit in Kauf genommen worden wäre. Man darf also im Gegenteil durchaus davon ausgehen, dass diese Begriffe weiterhin im Sinne der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu verstehen waren, wie dies später der erwähnte Hinweis in der Botschaft