Der Ausschuss für die berufliche Vorsorge hat in seiner 5. Sitzung vom 9.-11. Mai 1973 statt dessen angeregt, vom Lohnbegriff auszugehen. Im zweiten Vorentwurf vom 26. Juni/23. August 1973 wurde dieser Absatz hierauf ersatzlos gestrichen und dafür der Lohnbegriff als massgebender Lohn im Sinne der Alters- und Hinterlassenenversicherung definiert, was bis zur definitiven Fassung beibehalten wurde. Daraus kann nun nicht der Schluss gezogen werden, dass der Ausschuss damit den Begriffen «Selbständigerwerbender», «Arbeitnehmer» sowie «Arbeitgeber» bewusst einen anderen Inhalt geben wollte. Wäre dies nämlich der Fall gewesen, so hätte diese neue Definition ausdrücklich erwähnt werden müssen. Es