im Hinblick auf das Bundesgesetz vom 25. September 1972, Seiten 6, B 1-4, C 41; Diskussionsgrundlagen für die Sitzung vom 24./25. Februar 1972, Ziff. 1.2, sowie für die Sitzung vom 16.-19. Mai 1972, Ziff. 1.2; Expertenkommission für die Förderung der beruflichen Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge: Anhang zum Protokoll der 3. Sitzung vom 17./18. Februar 1970, Ergebnis der Verhandlungen, Punkte 1 und 2). Es kann folglich kein Zweifel daran bestehen, dass diese Begriffe gleich wie in der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu verstehen sind.