Dieser Begriffsdualismus ist darauf zurückzuführen, dass man sich insbesondere bei den statistischen Angaben auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung abstützte. So wird in Anlehnung an die in der Alters- und Hinterlassenenversicherung erfassten Erwerbstätigen, ein Obligatorium nur für die Unselbständigerwerbenden und daneben eine freiwillige Versicherung für die Selbständigerwerbenden postuliert, was übrigens auch der seinerzeitigen Ansicht der Expertenkommission für die Förderung der beruflichen Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge entspricht (Ausschuss für die berufliche Vorsorge: Bericht und Grundsätze