1. Das Gesuch stützt sich auf Art. 3 BVG. Danach können Berufsgruppen von Selbständigerwerbenden auf Gesuch hin durch Beschluss des Bundesrates der obligatorischen Versicherung allgemein oder für einzelne Risiken unterstellt werden. Zur Einreichung eines solchen Unterstellungsgesuches an den Bundesrat sind die Berufsverbände legitimiert, denen die Mehrheit der Selbständigerwerbenden der betreffenden Berufsgruppen angehören. 2. … 3. Es ist zu prüfen, ob den Angehörigen dieser Berufsgruppe die Eigenschaft als Selbständigerwerbende, wie sie Art. 3 BVG voraussetzt, zukommt.