Am 22. November 1983 hat der Verband X beim Bundesrat ein Gesuch eingereicht mit dem Antrag, die Angehörigen der darin definierten Berufsgruppe der obligatorischen Versicherung gegen die Risiken des Alters, des Todes und der Invalidität gemäss dem BG vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Berufsvorsorgegesetz, BVG, SR 831.40) zu unterstellen. II