Berufliche Vorsorge. Unterstellung von Selbständigerwerbenden unter die obligatorische Versicherung durch Beschluss des Bundesrates auf Antrag von Berufsverbänden. Voraussetzungen dieser Unterstellung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Begriff des Selbständigerwerbenden und des Arbeitnehmers. Lückenfüllende Auslegung durch Anlehnung an die Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.