4.3.2.3 Fazit Aufgrund der unterschiedlichen Erscheinungsformen der Prostitution (Strassenstrich, Bordell, Massagesalon, Escortservice usw.) ist immer der konkrete Fall zu beurteilen. Ob eine zulässige Form von unechter Arbeit auf Abruf oder ein gültiges Innominatvertragsverhältnis gegeben ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Eine abschliessende und allgemeingültige rechtliche Definition eines Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution ist nicht möglich.