Dem Rahmenvertrag, der keine Verpflichtung zu einer sexuellen Leistung enthält, steht die Kündigungsfrist nicht entgegen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Prostitution ist damit nicht ausgeschlossen, dass Arten der Prostitution denkbar sind, die in Form von unechter Arbeit auf Abruf unter Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung ausgeübt werden können. Zu prüfen ist jedoch immer der Einzelfall.