Bereich des Arbeitsvertrages können auch die im Gesetz vorgesehenen Kündigungsfristen problematisch sein (Art. 335c OR). Ist ein einzelner Arbeitseinsatz und damit Arbeitsvertrag aber insbesondere zeitlich genügend beschränkt und besteht die volle Entscheidungsfreiheit bezüglich des Ob, so bedeutet eine Kündigungsfrist nicht zwingend eine Verletzung der Persönlichkeit zufolge übermässiger Bindung. Dem Rahmenvertrag, der keine Verpflichtung zu einer sexuellen Leistung enthält, steht die Kündigungsfrist nicht entgegen.