Es liegt vielmehr erst ein Rahmenvertrag über die Arbeitsbedingungen vor.31 Anwendungsfall bilden aber in der Regel nur gelegentliche Arbeitseinsätze. In einer solchen Konstellation wäre die sich prostituierende Person nur mittels Rahmenvertrag gebunden. Die dauernde Verpflichtung zur Vornahme von sexuellen Leistungen besteht nicht. Wird schliesslich nach freier Entscheidung der arbeitnehmenden Person ein Arbeitsvertrag pro Arbeitseinsatz abgeschlossen, kann unseres Erachtens das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ausreichend gewahrt werden, wenn dieser Arbeitseinsatz genügend beschränkt wird.