In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in diesem Jahr entschieden, dass die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden nicht generell sittenwidrig sei.20 Am 16. Mai 2012 hat auch der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Caroni vom 15. März 201221 festgehalten, mit Blick auf die kantonale Gesetzgebung im Bereich der Prostitution sei davon auszugehen, dass in unserer Gesellschaft ein grundlegender Wertewandel im Denken und im Umgang mit Prostitution stattgefunden habe. Heute könne daher ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung von sexuellen Leistungen nicht mehr per se als sittenwidrig angesehen werden.