Es ist zu beachten, dass das Bundesgereicht in einem Urteil vom Jahre 201111 mit Bezug auf zwei weitere Urteile12 daran erinnert hat, dass eine Vertragsklausel, welche als Arbeitsvertrag zwischen einer Prostituierten und einem Betreiber eines Prostitutionsunternehmens oder einer Begleitagentur qualifiziert werden könnte, die Strafbarkeit von Artikel 195 Absatz 3 StGB nach sich ziehen sollte. Das Bundesgericht äussert sich zu dieser Frage nur auf sehr allgemeine Art und Weise.