Sowohl das Ausländerrecht, als auch das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht stellen zur Qualifikation besondere Kriterien auf. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts beispielsweise ist zwar jede Person, die einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, auch im Sinne des Sozialversicherungsrechts unselbstständig erwerbstätig, der sozialversicherungsrechtliche Begriff geht jedoch weit über den zivilrechtlichen Begriff des Arbeitsvertrages hinaus. Auch Personen in einem Agentur- oder Auftragsverhältnis können unselbständig Erwerbstätige sein. Es kommt auf die betriebswirtschaftliche und arbeitsorganisatorische Abhängigkeit sowie auf das fehlende Unternehmerrisiko an.