4.1.2 Selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit Die Unterscheidung zwischen einer selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit hängt nicht von der zivilrechtlichen Qualifikation eines Vertragsverhältnisses ab. Die Frage beurteilt sich also nicht alleine danach, ob ein Arbeitsvertrag im Sinne von Artikel 319 ff. OR abgeschlossen wurde oder nicht, sondern ist gesondert für jedes Rechtsgebiet zu beantworten. Sowohl das Ausländerrecht, als auch das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht stellen zur Qualifikation besondere Kriterien auf.