Weil einem solchen Genehmigungsentscheid auch internationale Wirkungen zukommen, würde damit auch die Schweiz als internationaler Justizstandort gestärkt. Zentraler Punkt beider Modelle müsste ein besonderes Kostenregime sein, damit solche Gruppenklagen in der Realität auch finanzierbar wären. Festzuhalten wäre dabei jedenfalls am Anspruch auf Kostenersatz nach dem Erfolgsprinzip. Demgegenüber erscheinen eigentliche opt out-Gruppenklagen und damit insbesondere auch eine Übernahme der US-amerikanischen class action für die Schweiz weder notwendig noch sinnvoll.