Damit würde ein effizientes System zur kollektiven, weil verbindlichen einvernehmlichen Regulierung von Massenschäden, allenfalls auch von Streuschäden zur Verfügung stehen, welches angesichts der notwendigen Prüfung eines Vergleiches durch ein Gericht hinsichtlich formeller und materieller Angemessenheit auch mit den schweizerischen Verfahrensgrundsätzen kompatibel wäre. Weil einem solchen Genehmigungsentscheid auch internationale Wirkungen zukommen, würde damit auch die Schweiz als internationaler Justizstandort gestärkt.