Mit einer opt in-Gruppenklage würde im schweizerischen Recht ein echtes Instrument des kollektiven Rechtsschutzes zur Durchsetzung von Massenschäden zur Verfügung stehen. Weil dem zuständigen Gericht dabei eine zentrale Rolle zukommen müsste, um solche Massenverfahren überhaupt effizient und kompetent abwickeln zu können, aber auch um allfällige Missbräuche solcher Verfahren auszuschliessen, ist davon auszugehen, dass solche Gruppenklagen auf maximal ein einziges kantonales Gericht zu konzentrieren wären.