Gruppenvergleichsverfahren zur kollektiven Abwicklung von vergleichsweisen Erledigungen von Massen- oder auch Streuschäden. Wie aufgezeigt, sind Formen von Gruppenklagen dem schweizerischen Recht in Einzelfällen bereits bekannt und mit diesem vereinbar. Mit einer opt in-Gruppenklage würde im schweizerischen Recht ein echtes Instrument des kollektiven Rechtsschutzes zur Durchsetzung von Massenschäden zur Verfügung stehen.