Nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Grundlage könnte eine effektive Kollektivierung des Rechtschutzes erfolgen, denn nur dann käme dem Ergebnis verbindliche Wirkung zu. – Als weitere Möglichkeit zur Verbesserung des effektiven Rechtsschutzes bei Massen- und Streuschäden sollten auch zwei Formen der Gruppenklage zumindest geprüft werden: Einerseits eine Gruppenklage aufgrund einer reinen opt in-Konzeption, d.h. lediglich gestützt auf eine ausdrückliche Beitrittserklärung aller Gruppenmitglieder, und andererseits ein besonderes