Angesichts der positiven Erfahrungen im Ausland und aufgrund der guten Vereinbarkeit mit dem Prinzip des Individualrechtsschutzes wäre die Einführung gesetzlichen Regelungen für Muster- oder Testverfahren zur Geltendmachung von Massenschäden für die Schweiz zu prüfen (dazu Ziffer 3.3.3). Nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Grundlage könnte eine effektive Kollektivierung des Rechtschutzes erfolgen, denn nur dann käme dem Ergebnis verbindliche Wirkung zu. –