Daneben ist als mögliche Massnahme zur Verbesserung die Einführung eigentlicher allgemeiner Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht zu ziehen und eingehender zu prüfen, wobei primär zwei Modelle im Vordergrund stehen dürften: – Angesichts der positiven Erfahrungen im Ausland und aufgrund der guten Vereinbarkeit mit dem Prinzip des Individualrechtsschutzes wäre die Einführung gesetzlichen Regelungen für Muster- oder Testverfahren zur Geltendmachung von Massenschäden für die Schweiz zu prüfen (dazu Ziffer 3.3.3).