lich des diesen entstandenen mittelbaren Schadens zu prüfen. Dies könnte allenfalls im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision geschehen. Daneben ist als mögliche Massnahme zur Verbesserung die Einführung eigentlicher allgemeiner Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht zu ziehen und eingehender zu prüfen, wobei primär zwei Modelle im Vordergrund stehen dürften: –