Beides würde insbesondere die Durchsetzung von Streuschäden im Wege der Verbandsklage möglich machen. Wiederum wäre dabei genau auf die damit zusammenhängende Kostenfrage sowie die Finanzierbarkeit solcher Verbandsklagen zu achten, damit solche auch als effektive Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung funktionieren können. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 20. Dezember 2013 102 Bericht Bundesrat