Es stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erreicht werden könnte, dass eine effektive und insbesondere auch unter Kostenüberlegungen günstigere gemeinsame Rechtsdurchsetzung durch eine Vielzahl von Geschädigten sichergestellt wäre. In Bezug auf die Streuschäden wäre dabei auch zu prüfen, ob allenfalls die bestehenden Instrumente des öffentlichen Rechts zur Verfolgung vorab regulatorischer Ziele bei der Durchsetzung von Streuschäden in der bestehenden Form genügenden Schutz böten oder diese anzupassen, zu ergänzen oder zu revidieren wären.