Die bei Streuschäden bestehende «rationale Apathie» führt gerade dazu, dass sich alle auf dem Gedanken der individuellen Rechtsdurchsetzung basierten Instrumente der kollektiven bzw. kollektivierten Rechtsdurchsetzung als untauglich erweisen. Ebenso klar scheitert eine Rechtsdurchsetzung von Streuschäden im Rahmen eines individuellen Rechtsstreits in der Realität auch aus finanziellen und ökonomischen Gründen, weil eine individuelle Rechtsverfolgung stets nachteilig erscheint. Entsprechend ist nach geltendem Recht eine Geltendmachung von Streuschäden im Wege des Zivilprozesses faktisch kaum möglich.