dieses Befunds ergeben sich gerade auch im internationalen Kontext besondere Probleme (dazu Ziffer 4.4). Gleichzeitig kann im Falle eines Massenschadens die Funktionsfähigkeit des Justizsystems durch eine massenhafte Inanspruchnahme durch die Geschädigten gefährdet sein (siehe Ziffer 4.3). 273 EUROPÄISCHES PARLAMENT, Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zu dem Thema «Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz» (2011/2089[INI]).