Zu oft ist die individuelle Rechtsdurchsetzung für den Einzelnen mit einem derart hohen Prozesskostenrisiko verbunden, dass faktisch die Geltendmachung von Massenschäden verunmöglicht, ein effektiver Rechtsschutz und der Zugang zum Gericht in Frage gestellt sind (ausführlich Ziffer 4.1). Gleichzeitig haben sich die bestehenden Instrumente der kollektivierten Rechtsdurchsetzung von Massenschäden im Rahmen von koordinierten Individualverfahren (subjektive und objektive Klagenhäufung) als ungenügend erwiesen (dazu Ziffer 3.1.4).