Es bestehen daher im geltenden Rechtsschutzsystem Lücken zur effektiven Durchsetzung von Massen- und Streuschäden. Diese zeigen sich gerade im Bereich der sogenannten Anlegerschäden im Kapital- und Finanzmarktrecht, im Bereich des Kartell- und Lauterkeitsrechts, in allgemeinerer Form im Konsumentenrecht, aber auch im Gleichstellungsrecht (dazu Ziffern 2.3, 2.4 sowie Ziffer 3). Zu oft ist die individuelle Rechtsdurchsetzung für den Einzelnen mit einem derart hohen Prozesskostenrisiko verbunden, dass faktisch die Geltendmachung von Massenschäden verunmöglicht, ein effektiver Rechtsschutz und der Zugang zum Gericht in Frage gestellt sind (ausführlich Ziffer 4.1).