5 Folgerungen 5.1 Ungenügende Instrumente zur effektiven Durchsetzung von Massen- und Streuschäden Die bestehenden zivilprozessualen Instrumente zur Geltendmachung und Durchsetzung von Massenschäden haben sich als unbefriedigend erwiesen, weil sie überwiegend auf dem System der individuellen Rechtsdurchsetzung mittels Individualprozess beruhen und demgegenüber echte Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung fehlen. Sie vermögen daher keine echte kollektive Rechtsdurchsetzung zu bewirken. Es bestehen daher im geltenden Rechtsschutzsystem Lücken zur effektiven Durchsetzung von Massen- und Streuschäden.