Bei beiden Vorschlägen stand die sektorielle Verbesserung von EU-Recht durch Verstärkung der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzungsmechanismen im Vordergrund. Im Jahr 2011 legte die EU-Kommission in Abkehr von ihrem früheren sektorspezifischen Ansatz271 einen Vorschlag für die Schaffung von sektorübergreifenden (oder horizontalen), kohärenten Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes im EU-Recht vor und führte darüber eine öffentliche Konsultation durch.272 Anfang 2012 verabschiedete das EU-Parlament eine Entschliessung, worin es den horizontalen Ansatz auf EU-Ebene unterstützte und gleichzeitig mehrere Vorbehalte, insbesondere zum