In einem zweiten Schritt folgten gestützt auf eine umfassende Studie Vorschläge für unionsrechtlichen kollektiven Rechtsschutz im EU-Konsumentenrecht.270 Bei beiden Vorschlägen stand die sektorielle Verbesserung von EU-Recht durch Verstärkung der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzungsmechanismen im Vordergrund.