Diese Unsicherheiten hängen zu einem beträchtlichen Teil damit zusammen, dass vergleichbare kollektive Rechtsschutzinstrumente in der Schweiz fehlen. Daraus ergibt sich durchaus ein Bedürfnis, dass mit geeigneten Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes sowohl die Position schweizerischer Beteiligter in ausländischen Verfahren verbessert als auch eine effektive Alternative und kollektive Rechtsdurchsetzung im internationalen Verhältnis geschaffen wird.267