Damit verbunden ist die Attraktivität der Schweiz als international anerkannter Justizstandort in einem internationalen Wettbewerb. Insofern bestehen durchaus Parallelen zum Schiedsrecht.263 Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es nicht unproblematisch, dass für und gegen schweizerische Parteien im Vergleich zum Ausland keine entsprechenden oder vergleichbaren Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz zur Verfügung stehen. Neben der Frage eines effektiven Rechtsschutzes zugunsten schweizerischer Beteiligter im internationalen Kontext geht es dabei auch