Nicht zu verkennen ist die internationale Dimension des kollektiven Rechtsschutzes, zumal gerade Massenschäden heute meistens eine internationale Ausstrahlung haben. Festzustellen ist, dass in ausländischen Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes immer wieder auch schweizerische Parteien beteiligt sind. So waren schweizerische Unternehmen wiederholt Beklagte in class actions in den USA.261 Aus neuerer Zeit sind aber auch Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes in anderen europäischen Staaten mit schweizerischer Beteiligung bekannt.262