zugrunde.260 Wenn daher die Schaffung neuer und insbesondere kollektiver Instrumente des Rechtsschutzes geprüft würde, sollte dies gerade auch mit der Absicht geschehen, damit präventiv die Funktionsfähigkeit des schweizerischen Justizsystems für den Fall eines die Schweizer Gerichte möglicherweise in Zukunft belastenden Massenschadensfall zu sichern.