Der konkrete Eintritt grosser Massenschadensfälle war denn auch in verschiedenen europäischen Ländern um die Jahrtausendwende der Auslöser für die Einführung neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes: So war in Spanien, den Niederlanden (vgl. vorne Ziffer 3.4.4) oder auch Deutschland (vgl. dazu auch vorne unter Ziffer 3.3.2) die Einführung neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes die unmittelbare Reaktion auf Massenschadensfälle. Sämtlichen bisher für die Schweiz gemachten Lösungsvorschlägen für allgemeine kollektive Rechtsschutzinstrumente lag (zumindest auch) der Gedanke der präventiven Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Justizsystems zugrunde.260