4.3 Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Justizsystems im Falle eines Massenschadensfalls 4.3.1 Massenschadensfall als Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Justizsystems Potenziell ist mit einem Massenschaden die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gerichte in einer Vielzahl von Fällen verbunden, beispielsweise bei grossen Unfallereignissen oder Schäden durch Produkte eines bestimmten Herstellers. Auf der Grundlage des geltenden Zuständigkeitsrechts ist davon auszugehen, dass sich diese vielen Verfahren örtlich an einem Gericht konzentrieren werden,