Separate Abklärung der Möglichkeiten zur Schaffung eines Vorabbefriedigungsrechts für klagende Aktionärinnen und Aktionäre Über die Verminderung des Prozesskostenrisikos hinaus stellt sich die Frage, wie zusätzliche Anreize geschaffen werden können, damit Aktionärinnen und Aktionären überhaupt ein (finanzielles) Interesse daran haben, von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen. Dabei steht die Idee der Schaffung eines Vorabbefriedigungsrechts für klagende Aktionärinnen und Aktionäre im Vordergrund.258 Diese und möglicherweise noch andere Möglichkeiten zur Vorabbefriedung klagender Aktionärinnen und Aktio-