Zum einen erfolgt im Falle eines atomisierten Aktienbesitzes eine Schädigung einer Vielzahl von Aktionärinnen und Aktionären in gleicher Weise. Zum anderen mag der Schaden der betroffenen Gesellschaft wie auch der anteilsmässige mittelbare Schaden der Aktionärin oder des Aktionärs durchaus so beträchtlich sein, dass nicht mehr von einer wertmässig vernachlässigbaren Schädigung ausgegangen werden kann.