Insofern ist eine Vielzahl von Ansprüchen und möglichen Verfahren, wie sie bei Streu- und Massenschäden kennzeichnend ist, gerade ausgeschlossen.252 Dennoch ist die hier interessierende Konstellation der Durchsetzung des sogenannten mittelbaren Schadens jedoch unter folgenden beiden Gesichtspunkten mit einem Massenschaden vergleichbar: Zum einen erfolgt im Falle eines atomisierten Aktienbesitzes eine Schädigung einer Vielzahl von Aktionärinnen und Aktionären in gleicher Weise.