Hinzukommen zumeist ebensolche Vorschüsse an eigene Anwältinnen oder Anwälte, zumal die Prozessvertretung zumeist sehr aufwändig, damit kostenintensiv und ebenso risikoreich ist. Eine Klägerin oder ein Kläger muss im Ergebnis damit bereits zur Verfahrenseinleitung über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, ansonsten sie oder er nicht klagen kann.