4.2 Prozessuale Schwierigkeiten bei der Geltendmachung aktienrechtlicher Verantwortlichkeitsansprüche 4.2.1 Aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage Gegenstand der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit bildet die zivilrechtliche Haftung der Leitungsorgane und der Revisionsstelle einer Aktiengesellschaft gegenüber der Gesellschaft, ihren einzelnen Aktionärinnen und Aktionären sowie den Gläubigern der Gesellschaft für den Schaden, den sie diesen bzw. der Gesellschaft durch Verletzung ihrer aktienrechtlichen Pflichten verursacht haben (Art. 754 Abs. 1